Fragen & Antworten zur Abwassertechnik
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Wer genehmigt meine vollbiologische Kleinkläranlage?
Für die Genehmigung einer vollbiologischen Kleinkläranlage ist die jeweilige Untere Wasserbehörde zuständig. Für Kleinkläranlagen in Bayern kann die Antragstellung auch über private Sachverständige abgewickelt werden. Die Behörde erteilt die „wasserrechtliche Erlaubnis“ für den Betrieb einer solchen Anlage. Diese ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme. Gerne unterstützen wir Sie bei der Genehmigung Ihrer GRAF Kleinkläranlage und klären offene Fragen direkt mit Ihrer Wasserbehörde.
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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um die Voraussetzungen zu erfüllen, benötigt man eine Freistellung vom Anschluss- und Benutzungszwang (Gemeinde bzw. Zweckverband). Ebenfalls benötigt man eine geeignete Einleitungsmöglichkeit für das gereinigte Abwasser. Diese kann entweder über die Einleitung in ein fließendes Gewässer oder durch Versickerung im Boden (Untere Wasserbehörde) erfolgen.
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Für vollbiologische Kläranlagen gibt es verschiedene Ablaufklassen. Welche Ablaufklasse benötige ich?
Die Ablaufklasse wird von Ihrer zuständigen Wasserbehörde festgelegt. In der Regel ist hier die Ablaufklasse C (Kohlenstoffabbau) ausreichend. In Wasserschutzgebieten oder bei Einleitung in ein sensibles Gewässer kann auch eine höhere Ablaufklasse wie N (Nitrifikation) oder D (Nitrifikation und Denitrifikation) gefordert werden.
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Wie oft müssen die GRAF Kleinkläranlagen gewartet werden?
Dank serienmäßiger Netzausfallerkennung sind nach der bauaufsichtlichen Zulassung nur noch zwei Wartungen pro Jahr erforderlich. Hierbei geht es im Wesentlichen um die Funktionskontrolle der Anlage, Überprüfung und ggf. Neueinstellung der Taktzeiten der Steuerung und der Entnahme einer Wasserprobe zur Untersuchung der Ablaufqualität. Gerne nennen wir Ihnen einen Wartungsbetrieb in Ihrer Nähe.
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Wie oft muss in der Regel der Schlamm abgefahren werden?
Sämtliche Kleinkläranlagen sind so konzipiert, dass die volle Funktionsfähigkeit bei permanentem Volllastbetrieb und Einhaltung der Betreiber- und Wartungspflichten in der Regel 12 Monate gewährleistet ist. Bei geringerer Belastung verlängert sich dieser Zeitraum entsprechend. Alternativ kann ein Behälter mit größerem Schlammspeicher gewählt werden, so dass in größeren zeitlichen Abständen Schlamm entsorgt werden muss.
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Was sind die wichtigsten Punkte, die bei der Nachrüstung zu beachten sind?
Die bestehende Betongrube ist zu entleeren und gründlich zu reinigen. Es ist zu prüfen, ob der Behälter noch dicht ist. Es muss nicht nur der gesamte Behälter wasserdicht sein, sondern auch die Trennwände zwischen den einzelnen Kammern. Ein Technik-Leerrohr ist zum geplanten Ort des Steuergerätes oder des Außenschaltschrankes zu verlegen. Bei der Nachschaltung eines Behälters sind die Zu- und Ablaufhöhen zu beachten.
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Was ist zu beachten, wenn die GRAF Kläranlagen dauerhaft in Unterlast betrieben werden?
Bei der Klaro Easy empfehlen wir in diesem Fall unsere ZK Plus Steuerung. Die Anlage arbeitet nur optimiert, wenn Abwasserzufluss erfasst wird. Bei besonders geringem Anfall oder längerer Abwesenheit wird Wasser im Kreis gefahren. Die für den Reinigungsprozess notwendigen Bakterien werden so automatisch aktiviert und am Leben erhalten.
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Wie hoch ist der Energiebedarf bei den vollbiologischen Kleinkläranlagen von GRAF?
Im Vergleich zu vielen anderen Anlagen mit SBR Technik, realisieren GRAF Kläranlagen durch den Einsatz intelligenter Steuerungen und automatischer Unterlasterkennung Einsparpotentiale von teilweise 75%. Das entspricht einem Energieverbrauch von etwas mehr als 10 Euro pro Jahr und Einwohnergleichwert. (Bei einem Strompreis von ca. 0,21 €/kWh)
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Wo liegt der Vorteil der Ferienzeiteinstellung bei den GRAF Kleinkläranlagen?
Durch die Möglichkeit, bei den GRAF Kleinkläranlagen in einen energiesparenden Ferienbetrieb zu wechseln, können gezielt zum richtigen Zeitpunkt Kosten eingespart werden. Bei der Steuerung ZK wird der Ferienbetrieb manuell eingestellt, bei der ZKplus geschieht das automatisch.
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Wo verbleibt das gereinigte Abwasser?
Falls es möglich ist, wird vollbiologisch gereinigtes Abwasser in fließende Gewässer wie z.B. einen Graben oder Bach eingeleitet. Fehlt ein solches, muss das sog. Klarwasser versickert werden. Voraussetzungen dafür sind ein sickerfähiger Boden, ausreichender Abstand zum Grundwasser und die Einhaltung der bestimmten Bauweisen.
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Muss ich mit Geruchsbelästigung auf meinem Grundstück rechnen?
Gerüche treten bei Kleinkläranlagen in der Regel nicht auf, wenn diese ordnungsgemäß be- und entlüftet sind. Man sollte aber trotzdem auf ausreichenden Abstand zu Wohnräumen und Terrassen achten und für eine gute Be- und Entlüftung der Anlage sorgen.
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Wer berät mich vor Ort?
Bei der Planung und Dimensionierung von Abwasseranlagen sind viele Rahmenbedingungen zu beachten. Ein bundesweites Netz von 150 GRAF Fachhändlern und spezialisierten Fachbetrieben dient als Ansprechpartner vor Ort. Dort bekommen Sie alles aus einer Hand – von der Erstberatung über die fachgerechte Montage bis zur laufenden Wartung. Damit haben Sie einen einzigen, von GRAF autorisierten Ansprechpartner für alle Belange Ihrer Kleinkläranlage.