Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Otto Graf GmbH ist bemüht, die Internetseiten im Einklang mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach § 12 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) barrierefrei zugänglich zu gestalten. Das LBGG verweist dabei auf den Artikel 4 der Richtlinie (EU) 2016/2102. Demnach gilt es, die Europäische Norm EN 301 549 einzuhalten, wonach die Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in Konformitätsstufe AA zu erfüllen sind.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für unsere Internetseiten:
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website/mobile Anwendung ist teilweise mit § 12 LBGG vereinbar.
An bestehenden und bekannten Barrieren wird gearbeitet, um eine Barrierefreiheit gemäß § 12 LBGG gewährleisten zu können.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 12 LBGG und somit nicht barrierefrei:
- Erläuterungen zu den Inhalten und der Navigation dieser Anwendung in Gebärdensprache und leichter Sprache sind nicht vorhanden.
- Interaktive Karte: Je nach Schwere der motorischen und/oder visuellen Behinderung kann die Nutzung der interaktiven Karte stark eingeschränkt sein.
- Videos: Diese haben oft nur einen und teilweise keinen Untertitel.
- Formulare, können derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.
- Automatisch generierte PDF-Dateien, die auf der Webseite über den Button „PDF speichern“ heruntergeladen werden können.
- Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von unseren Webseiten können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
- Einzelne Seiten in unserem Angebot, die noch überarbeitet werden
Gründe für die fehlende Umsetzung sind ein derzeit nicht leistbarer Mehraufwand. Für Onlinekarten sind aktuell keine barrierefreien Alternativen vorhanden.
Wir arbeiten jedoch an den notwendigen Prozessen, unsere Webseiten in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse barrierefrei(at)graf.info einen entsprechenden Hinweis mit einer Problembeschreibung und den Link zur betroffenen Seite.
Durchsetzungsverfahren
Falls Ihre Anfrage nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist von vier Wochen ab Zugang, beantwortet wird, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden. Diese können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
07 11/279-3358
Poststelle@bfbmb.bwl.de
sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30.05.2025 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung und dem Ergebnis eines durchgeführten Barrierefreiheitscheck Accessibility Audits.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 28.06.2025 aktualisiert.